Die Bestimmung des Mindestbetrags bei Währungen für Zakah-Abgabe: Gold oder Silber?

Die Bestimmung des Mindestbetrags bei Währungen für Zakah-Abgabe: Gold oder Silber?

 

Bei der Bestimmung des Mindestbetrags, den man mindestens ein Jahr halten muss, damit die Zakah-Abgabe zur Pflicht wird, stellt sich die Frage, ob man sich bei Geldwährungen am Nisab (Mindestbetrag) des Goldes (20 Mithqal) oder an den des Silbers (200 Dirham) orientiert.

Die früheren Rechtsgelehrten haben dies im Zusammenhang mit der Mindestbetragsbestimmung von Handelsgütern behandelt.

Im ar-Raud al-Murbi’ heißt es:

(وتُقَوَّم) العروض (عند) تمام (الحول، بالأحظ للفقراء، من عين) أي ذهب (أو ورق) أي فضة، فإن بلغت قيمتها نصابا بأحد النقدين دون الآخر، اعتبر ما تبلغ به نصابا.

Die Handelsgüter werden, je nachdem was besser für die Bedürftigen ist, bewertet, wenn ein Jahr verstrichen ist. Wenn der Wert der Handelsgüter den Schwellenwert von einem der beiden (Gold oder Silber) erreicht, berücksichtigt man das, womit der Mindestbetrag erreicht wird.

Das bedeutet, es wird jeweils der kleinere Mindestbetrag/Schwellenwert genommen. Da Silber günstiger ist und der Nisab bei 595g liegt, was aktuell etwa 440€ entspricht, während der Nisab des Goldes bei 85g liegt, die aktuell etwa 5030€ entsprechen, müsste man sich am niedrigeren Schwellenwert orientieren.

Diesem Rechtsdikta hat sich auch der Beschluss des Fiqh-Rates der Muslimischen Weltliga angeschlossen.

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