Das Annehmen von Weihnachtsgeschenken oder anderen Anlässen ist grundsätzlich legitim, sofern es sich bei dem Geschenk selbst um etwas Nichtverbotenes handelt. Das Annehmen des Geschenkes ist keine unmittelbare Unterstützung, noch impliziert sie Gefallen oder Bewunderung dieser religiösen Feste.
🗣al-Baihaqī überliefert in den as-Sunan al-Kubrā, dass Ibn Sīrīn sagte: „Man kam zu ʿAlī [ibn Abī Ṭālib] mit Nairūz-Geschenken, woraufhin er sagte: ‚Was ist das?‘. Sie sagten: ‚Führer der Gläubigen, das ist vom Nairūz.‘ Er sagte: ‚Dann lasst doch jeden Tag Nairūz sein.‚“
an-Nairūz ist eines der größten Festlichkeiten der Perser gewesen. Es findet zum Neujahrestag nach dem Sonnenkalender statt. Dieses Neujahrs- und Frühlingsfestes findet am 20. oder 21. März statt und wird noch bis heute von den Erben der der Zoroastrier (maǧūs) im Iran gehuldigt.
🗣Ibn Abī Šaiba überliefert, dass eine Frau ʿĀʾiša fragte: „Wir haben Milchmütter von den Zoroastriern (maǧūs), die uns zu ihren Festtagen beschenken.“ ʿĀʾiša sagte: „Was sie für diesen Tag [an Fleisch] geschächtet haben, das esst nicht, doch esst das Fleischlose davon.“ Ähnliches wird über Abū Barza überliefert.
Entsprechend ist die Annahme von Geschenken oder sonstige Handlungen wie der Kauf und Verkauf zu diesem Tag genauso, wie an anderen Tagen. Was das Geben von Geschenken zu diesen religiösen Anlässen betrifft, das ist freilich eine andere Sache. Sie zwecks ihrer religiösen Feste zu beschenken ist nicht erlaubt. Sollte damit die Verehrung dieser Tage und der damit Verbundenen Glaubenssätze bezweckt werden, dann ist dies der Abtritt vom Islam, anderenfalls ist es ḥarām. Sollte es aber eine Gewohnheit sein, nicht zum Anlass des Festtages, wie jemand, der seinem Nachbarn jede Woche etwas schenkt, und zufällig kam der Festtag zu diesem Tag, dann ist es hier unerwünscht und sollte vorher oder nachher gegeben werden. Märkte die nur Zwecks der Festlichkeiten hergerichtet wurden, sollten gemieden werden. 🗣ʿUmar rd. sagte: „Meidet die Widersacher Allāhs, zu ihren Festtagen.“