Das Umhängen vom Kreuz

Das Umhängen vom Kreuz

Das bloße Umhängen eines Kreuzes nach dem Madhab der Hanabila:

Viele Menschen haben fest zementierte Meinungen über die sie teilweise sogar vermuten, dass es ihr bezüglich keine Unstimmigkeiten unter den Gelehrten gibt. Größtenteils sind es Meinungen, die von hier und da aufgeschnappt werden und manchen mit der Zeit, eindeutig und selbstverständlich erscheinen. Die Ursachen dafür sind zwar zahlreich, aber eines der größten Ursachen ist freilich, dass die meisten keinen Umgang mit den Büchern und kein fundiertes Studium der islamischen Wissenschaften kennen.

Eines dieser Themen ist das Tragen eines Kreuzes und Ähnliches.
Schauen wir, was in den kanonischen Werken des hanbalitischen Fiqh steht:
Im Sharh Muntaha-al-Iradat – eines der wichtigsten Bücher zum Bestimmen des Madhhabs – steht:

(وَلَا) يَكْفُرُ (مَنْ حَكَى كُفْرًا سَمِعَهُ وَلَا يَعْتَقِدُهُ) وَمَنْ تَزَيَّا بِزِيِّ كُفْرٍ مِنْ لُبْسِ غِيَارٍ وَشَدِّ زُنَّارٍ وَتَعْلِيقِ صَلِيبٍ بِصَدْرِهِ حَرُمَ وَلَمْ يَكْفُرْ

Und wer den Unglauben, den er hörte, weitererzählt begeht keinen Unglauben, wenn er nicht an ihn glaubt. Und wer spezifische Kleidung der Kuffar trägt, wie das Tragen von Ghiyyar, das Anbinden eines Strickes um die Hüfte (wie bei den Christen) oder das Umhängen eines Kreuzes, der hat etwas verbotenes (Haram) doch keinen Unglauben begangen.

Im al-Iqna‘ – das zweitwichtigste Buch im Fiqh der Hanabila:

(وَلَا) يَكْفُرُ (مَنْ حَكَى كُفْرًا سَمِعَهُ وَلَا يَعْتَقِدُهُ) وَمَنْ تَزَيَّا بِزِيِّ كُفْرٍ مِنْ لُبْسِ غِيَارٍ وَشَدِّ زُنَّارٍ وَتَعْلِيقِ صَلِيبٍ بِصَدْرِهِ حَرُمَ وَلَمْ يَكْفُرْ

Und wer spezifische Kleidung der Kuffar trägt, wie das Tragen von Ghiyyar, das Anbinden eines Strickes um die Hüfte (wie bei den Mönchen) oder das Umhängen eines Kreuzes, der hat etwas Verbotenes (Haram) doch keinen Unglauben begangen.

Al-Intisaar:

مَنْ تَزَيَّا بِزِيِّ كُفْرٍ مِنْ لُبْسِ غِيَارٍ وَشَدِّ زُنَّارٍ وَتَعْلِيقِ صَلِيبٍ بِصَدْرِهِ؛ حَرُمَ، وَلَمْ يُكَفَّرْ

Und wer spezifische Kleidung der Kuffar trägt, wie das Tragen von Ghiyyar, das Anbinden eines Strickes um die Hüfte (wie bei den Mönchen) oder das Umhängen eines Kreuzes, der hat etwas verbotenes (Haram) doch keinen Unglauben begangen.

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